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17.11.2020

Verlängerung bis zum 30. April 2021: NRW Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte

Foto: www.land.nrw

NRW Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren

Einige unserer Partnerkommunen haben erfreulicher Weise bereits einen Zuschlag der NRW-Landesregierung erhalten. Folgende Kommunen werden im Rahmen des Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen gefördert: Altena, Hagen, Hemer, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Medebach, Menden, Schwelm, Warstein und Werl.

Nun wurde das Förderprojekt bis zum 30. April 2021 verlängert. 

Die Innenstädte und Zentren stehen – nicht erst seit Corona – vor massiven Herausforderungen, um Ihre Attraktivität und Bedeutung auch zukünftig erhalten zu können. Um von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffene Städte und Gemeinden bei ihrem Transformationsprozess pro-aktiv zu begleiten, hat die Landesregierung NRW aktuell ein Programm mit 70 Millionen Euro Soforthilfe aufgelegt.

Ministerin Ina Scharrenbach vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW: „Der Wandel im Handel ist im vollen Gange und wird durch den Corona-bedingten Shutdown noch beschleunigt. Die Innenstädte sind das Herz unserer Städte: Der Online-Handel floriert, der stationäre (Einzel-)Handel hat massive Einbußen erlitten. Viele Einzelhändlerinnen und -händler bangen um die Zukunft ihrer Beschäftigten und um die eigene Existenz. Zugleich sind die Innenstädte die Marktplätze des 21. Jahrhunderts: Handel, Begegnung, Kommunikation, Kunst und Kultur, Aufenthaltsqualitäten, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung und vieles mehr prägen diese.

Das Sonderprogramm umfasst vier Interventionsfelder:

  • Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen im Rahmen eines Verfügungsfonds soll kleinteiligen Leerständen entgegenwirken.
  • Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden sollen gestärkt werden, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
  • Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen soll ein Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht werden, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
  • In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier sollen Beratungs- und Planungsangebote helfen, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

Den ausführlichen Programmaufruf 2020 zum „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ finden Sie hier …

Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung, Dezernat Städtebau bis zum 30. April 2021 zu stellen.

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Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.