Ab sofort kann die Corona-Novemberhilfe beantragt werden
Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können Sie sich über die Überbrückungshilfe II und die Corona-Novemberhilfe informieren und Anträge einreichen.
Corona-Novemberhilfe
Die Novemberhilfe unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird. Zur Beantragung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Soloselbständige, die bisher keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit einem Direktantrag bis zu 5.000 Euro im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) beantragen. Für die Anmeldung wird lediglich ein ELSTER-Zertifikat benötigt.
Die Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.
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Überbrückungshilfe II
Am 31. Dezember 2020 endet die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II. Um den Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen zu beantragen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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Häufige Fragen und Antworten (FAQs) zu der Überbrückungshilfe II und der Novemberhilfe finden Sie hier …